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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rodata AutoID AG, Dietlikon

I. Allgemeines

1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns (Rodata AutoID AG) liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Rodata AutoID AG sie schriftlich bestätigt haben. Diese AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rodata AutoID AG.

2. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.

3. Erfüllungsort ist für beide Parteien hinsichtlich aller Verbindlichkeiten Dietlikon.

4. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, bei denen der Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes gehört, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Bülach festgelegt. Es gilt schweizerisches Recht.

5. Rodata AutoID AG darf für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) beiziehen. Rodata AutoID AG bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Prospekten, Preislisten und Angeboten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder massgetreuer Lieferung.

2. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Zusatzarbeiten. Mündliche Abmachungen sind unwirksam.

3. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages nicht gesichert erscheinen lassen, ist Rodata AutoID AG berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheiten zu verlangen.

4. Alle Preise verstehen sich in CHF und sind, wenn nichts anderes angegeben, 30 Tage ab Datum des Angebots gültig. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht gelieferte Ware und Dienstleistungen an den Käufer weiterberechnet.

5. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anderes vereinbart, zuzüglich Verpackung, Recycling SWICO, Transport, Versicherung, und zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.

III. Lieferung, Lieferverzögerung, Annahme und Abnahme (Installation)

1. Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Aufgrund besonderer Umstände, z.B. höherer Gewalt usw., verlängert sich die Lieferzeit angemessen und berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Lieferung besteht auch nach Ablauf einer gestellten Nachfrist nicht. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht ohne gegenteilige Abmachung durch uns. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung.

2. Verweigert der Käufer grundlos die Annahme des Liefergegenstandes, so kann Rodata AutoID AG dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass Rodata AutoID AG nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehnen wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Rodata AutoID AG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt Rodata AutoID AG Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Rodata AutoID AG einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

3. Bei Installationen durch Rodata AutoID AG wird mit der Abnahme die Inbetriebnahme abgeschlossen. Die Abnahme der Installation erfolgt durch Nachweis der zugesicherten Funktionen und der erfolgreichen Anbindung an das überlagerte Rechnersystem. Kann die Anbindung an das überlagerte Rechnersystem aus Gründen, die Rodata AutoID AG nicht zu vertreten har, nicht realisiert werden, so kann die Funktionalität mit einem geeigneten Serviceprogramm nachgewiesen werden. Die Abnahme der Installation gilt dann als erfolgt. Erfolgt keine Inbetriebnahme durch uns, gilt die Installation als in Betrieb genommen, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung eine gegenteilige Meldung in schriftlicher Form eingeht. Eine gesonderte Abnahme erfolgt in diesem Falle nicht.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

1. Die Zahlung hat, ohne gegenteilige schriftliche Abmachung, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.

2. Bei Zahlungszielüberschreitungen berechnet Rodata AutoID AG Verzugszinsen, deren Höhe mindestens 4 % über dem jeweiligen Nationalbankdiskontsatz liegt.

3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort fällig, wenn:

a) der Käufer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt;

b) der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt worden ist.

4. Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungs- oder anderes Leistungsverweigerungsrecht ist ausgeschlossen.

5. Rodata AutoID AG hat das Recht, die Forderungen abzutreten. Eine solche Abtretung ist auf der Rechnung angezeigt. Der Käufer akzeptiert mit seiner Bestellung eine allfällige Abtretung.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Nach Lieferung hat der Kunde unsere Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware bei uns anzuzeigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Warenannahme ordnungsgemäß quittiert wurde.

2. Sind die Liefergegenstände nachweislich mangelhaft oder fehlen Teile, liefert Rodata AutoID AG unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung der Liefergegenstände an uns erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände durch uns bestätigt wird. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, die mit der Lieferung der Vertragsgegenstände oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts, so haftet Rodata AutoID AG nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit.

3. Die Gewährleistung beträgt in der Regel 12 Monate oder gemäss Angaben des Produktherstellers und tritt mit dem Datum der Rechnungsstellung an den Käufer in Kraft. Diese Regelung wird ohne gegenseitige schriftliche Abmachung ebenfalls bei Investitionsschutz-, Wartungs- und Serviceverträgen angewendet.

4. Auf Service- und Reparaturleistungen wird eine Garantie von 1 Monat beginnend mit der Ablieferung gewährt. Die Garantie bei Reparaturen beschränkt sich auf innerhalb der Garantiefrist auftretende Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Installation der betreffenden Reparatur durch Rodata AutoID AG haben.

5. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schliesst jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber uns aus.

6. Die vorstehenden Regelungen (1 – 4) gelten nicht für Gebrauchs- und Occasionsartikel, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

7. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Rodata AutoID AG behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufenden Rechnungen), die Rodata AutoID AG aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
2. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Rodata AutoID AG die Liefergegenstände vom Käufer heraus verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
4. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften als Rücktritt, es sein denn, der Käufer ist als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen.

Zahlungen an:

Rodata AutoID AG
Industriestrasse 14
CH-8305 Dietlikon 

MWSt-Nr. CHE-279.090.731 MWST

Dietlikon, im April 2020 Rodata AutoID AG